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0% für PV-Komponenten

Mehrwertsteuerfreie Bestellung nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Zum 01.01.2023 trat die Neufassung des JStG (Jahressteuergesetzes) in Kraft. Wichtig für Dich ist die damit verbundene Förderung zum Ausbau regenerativer Energie. Denn der enthaltene Erlass definiert die Mehrwertsteuerbefreiung von Stromerzeugungs- und Speicherlösungen. Konkret heißt das, geringere Aufwendungen für Photovoltaikanlagen und Speichersystemen aber auch einzelner erst nachträglich installierter Komponenten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für den Einsatz der Lösungen und/oder Komponenten gelten folgende Bedingungen:

  • Betrieb/ Installation in Deutschland
  • Private oder teilweise auch öffentliche Nutzung
  • Gesamtleistung der Anlagen liegt unter 30 kWp (dies sind Anlagen mit mehr als 75 Modulen)

Dabei umfasst die private Nutzung das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote.

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Der Erlass gilt für Lieferung, Montage und Betrieb in bzw. nach Deutschland und somit für alle Käufe, mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist nicht möglich.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind begünstigt?

Die Befreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich angeschaffte Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen. Neben der Anschaffung sind auch die Lieferung und die Installation eingeschlossen. Bei Übereinstimmung der oben genannten Voraussetzungen gilt die Steuerbefreiung für folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Solarmodule
  • Stromspeicher und Batterien
  • Komplettpakete aus oben genannten Teilen
  • Komponenten aus der Kategorie "0% MwSt. PV"
  • Installation

Die für die Steuerbefreiung infrage kommenden Produkte findest Du in der Kategorie "Elektrik -> 0% MwSt. PV".

Wie läuft die Bestellung ab?

Für die Steuerbefreiung qualifizierte Artikel erkennst Du am Preis-Hinweis "ohne MwSt.", somit kannst Du Dir ganz einfach Deinen Warenkorb zusammenstellen. Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklärst Du Dich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.